Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Oliver Naumann – ON-Media (Video Editing Subskription)

§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Video-Schnitt- und Postproduktions-Dienstleistungen im Rahmen von Abonnement-Modellen (Subskriptionen) zwischen Oliver Naumann, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „ON-Media“ (nachfolgend „Anbieter“), und dem Kunden. (2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 2 Rechtsnatur, Leistungsumfang & Neukunden-Garantie

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden im Rahmen des gewählten Abonnement-Modells Kapazitäten für die Postproduktion von Videomaterial (z. B. Reels, Shorts, TikToks, YouTube-Videos) zur Verfügung. (2) Die Parteien sind sich einig, dass es sich bei den vereinbarten Leistungen um reine Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB handelt. Der Anbieter schuldet die fachgerechte Erbringung der Dienstleistung nach Maßgabe des vereinbarten Leistungsumfangs, nicht jedoch einen konkreten wirtschaftlichen, vertrieblichen oder geschmacklichen Erfolg (z. B. Erreichen bestimmter Klickzahlen, Conversions oder subjektives Gefallen bei Erfüllung des Kundenbriefings). (3) Neukunden-Zufriedenheitsgarantie (Sonderkündigungsrecht & Erstattung): Ist der Kunde mit dem ersten Entwurf des ersten erstellten Videos im Rahmen eines Neuabschlusses unzufrieden, kann er innerhalb von 7 Tagen nach Übermittlung dieses ersten Entwurfs – und vor Erteilung von Freigaben oder der Einstellung weiterer Tickets – das Abonnement durch Erklärung in Textform mit sofortiger Wirkung kündigen. In diesem Fall entsteht dem Kunden ein Anspruch auf vollständige Erstattung der für den laufenden Abrechnungsmonat bereits gezahlten Gebühr. Die Rückabwicklung und Erstattung erfolgt innerhalb von 14 Tagen ab Eingang der Kündigungserklärung über das ursprünglich vom Kunden verwendete Zahlungsmittel. Im Falle dieser Sonderkündigung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte am Test-Video vollumfänglich beim Anbieter; eine Verwendung des Test-Videos durch den Kunden ist ausdrücklich untersagt. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung behält sich der Anbieter die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie die Nachberechnung einer Lizenzierung zu marktüblichen Konditionen vor.

§ 3 Bearbeitungsprozess, Kapazitäten & Korrekturen (1-Ticket-Prinzip & Daily Cap)

(1) Das 1-Ticket-Prinzip: Der Kunde stellt seine Aufgaben (Tickets/Video-Aufträge) in die vom Anbieter bereitgestellte digitale Warteschlange ein. Die Bearbeitung erfolgt sequenziell. Es wird stets nur ein einzelnes Ticket pro aktivem Abonnement-Slot gleichzeitig bearbeitet. Ein neues Ticket wird erst nach Freigabe oder Fertigstellung des vorangegangenen Tickets begonnen. Bei Angeboten mit mehreren aktiven Slots werden entsprechend viele Tickets parallel bearbeitet. (2) Kapazitäts-Limits (Daily Cap / Wochen-Kontingent): Pro aktivem Abonnement-Slot steht ein maximales tägliches Bearbeitungskontingent von bis zu 60 Minuten an Werktagen (Montag bis Freitag) zur Verfügung. Das Kontingent ist nicht auf Folgetage übertragbar. Je nach gewähltem Paket gelten folgende maximale Kapazitäts-Limits:

  • Starter-Paket: Max. 2 Stunden Bearbeitungszeit pro Woche (~8 Std./Monat; 1 aktiver Slot).

  • Standard-Paket: Max. 4 Stunden Bearbeitungszeit pro Woche (~16 Std./Monat bzw. max. 1,0 Std./Werktag; 1 aktiver Slot).

  • Pro-Paket: Max. 8 Stunden Bearbeitungszeit pro Woche (~32 Std./Monat; 2 aktive Slots gleichzeitig mit jeweils max. 1,0 Std./Werktag pro Slot). (3) Korrekturdurchläufe: Der Kunde kann für ein in Bearbeitung befindliches Ticket unbegrenzt viele Korrekturwünsche äußern, solange diese vom ursprünglichen Briefing abgedeckt sind. Der zeitliche Aufwand für Korrekturschleifen wird auf das vereinbarte Kapazitätskontingent angerechnet. Während der Ausführung von Korrekturschleifen ruht die Bearbeitung nachfolgender Tickets in der Warteschlange. (4) Bearbeitungs- & Lieferzeiten: Der zeitliche Aufwand für die Umsetzung von Arbeitsaufträgen und Korrekturen wird intern nach fachlichem Ermessen des Anbieters bemessen. Die gewöhnlichen Orientierungswerte für Lieferzeiten im regelmäßigen Geschäftsbetrieb betragen an Werktagen (Montag bis Freitag):

  • Starter-Paket: ca. 48–72 Stunden pro Ticket.

  • Standard-Paket: ca. 24–48 Stunden pro Ticket.

  • Pro-Paket: ca. 24 Stunden pro Ticket (bevorzugte Bearbeitung im Pipeline-Workflow). Der tatsächliche Bearbeitungsaufwand und die Lieferzeit hängen stark von der Komplexität, dem Arbeitsaufwand und der Qualität der vom Kunden zugelieferten Daten ab und werden durch das vereinbarte tägliche Kapazitäts-Limit begrenzt. Es handelt sich ausdrücklich um reine unverbindliche Ziel- und Orientierungswerte (dies gilt ebenso für den Zusatz der bevorzugten Bearbeitung im Pipeline-Workflow beim Pro-Paket); vertraglich garantierte Fertigstellungsfristen oder fixe Abnahmetermine entstehen hieraus nicht.

§ 4 Mitwirkungspflichten, KI-Material & Rechte Dritter (Freistellung)

(1) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter das für die Bearbeitung erforderliche Rohmaterial sowie klare Briefings und Arbeitsanweisungen rechtzeitig und in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. (2) Rechte Dritter, KI-Material & Freistellung: Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller dem Anbieter übermittelten Vorlagen und Materialien (z. B. Texte, Bilder, Videos, Audiodateien, Musik, Grafiken) berechtigt ist. Dies gilt ausdrücklich auch für eingebrachte KI-generierte Inhalte (Bild-, Video- oder Tonmaterial); der Kunde garantiert insoweit, dass die Verwendung des KI-Materials keine Schutzrechte Dritter verletzt und er über die erforderlichen Rechte zur gewerblichen Nutzung und Bearbeitung verfügt. Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung von Urheber-, Marken-, KI- oder sonstigen Schutzrechten durch die Verwendung des vom Kunden bereitgestellten Materials gegen den Anbieter geltend gemacht werden, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. (3) Verzögerungen, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Zulieferungen oder verspätete Feedbackgabe des Kunden entstehen, verlängern die Bearbeitungszeit entsprechend und berechtigen nicht zur Minderung der Abonnementsgebühr.

§ 5 Vergütung & Zahlungsbedingungen

(1) Die vereinbarte monatliche Abonnementsgebühr richtet sich nach dem gewählten Paket:

  • Starter-Paket: 399 € netto / Monat

  • Standard-Paket: 699 € netto / Monat

  • Pro-Paket: 1.399 € netto / Monat Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. (2) Die Zahlung erfolgt im Voraus zu Beginn eines jeden Abrechnungsmonats über den vom Anbieter genutzten Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe, Mollie) per wiederkehrender Abbuchung (Kreditkarte, SEPA-Lastschrift o. Ä.). (3) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, die weitere Bearbeitung von Tickets bis zum vollständigen Zahlungseingang einzustellen. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt.

§ 6 Vertragslaufzeit, Kündigung & Pausierung

(1) Laufzeit: Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird. (2) Kündigung: Das Abonnement kann von beiden Parteien spätestens 7 Tage vor Ablauf des jeweiligen Abrechnungsmonats gekündigt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, verlängert sich der Vertrag um einen weiteren Monat. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. per E-Mail). (3) Pausierung: Der Kunde kann das Abonnement jeweils zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats pausieren. Während der Pausierung ruhen die Leistungspflicht des Anbieters sowie die Zahlungspflicht des Kunden. (4) Automatische Beendigung nach Pausierung: Wird das pausierte Abonnement nicht innerhalb von maximal 3 aufeinanderfolgenden Monaten durch den Kunden reaktiviert, wandelt sich die Pausierung am Ende des 3. Pausierungsmonats automatisch in eine endgültige Kündigung des Vertrages um. Eine automatische kostenpflichtige Reaktivierung findet nicht statt.

§ 7 Nutzungsrechte, Arbeitsdateien & Referenzen

(1) Mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt der Anbieter dem Kunden die einfachen, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den final übergebenen und freigegebenen Videos. Die Herausgabe von Quell-, Projekt- oder Arbeitsdateien (z. B. Premiere Pro-Projekten) ist ausdrücklich nicht geschuldet, sofern nicht gesondert in Textform vereinbart. (2) Lizenzmaterial Dritter: Soweit der Anbieter für die Produktion Lizenzmaterial (z. B. Stock-Footage, Grafiken, Musik aus Bibliotheken) nutzt, erhält der Kunde daran einfache Nutzungsrechte im Rahmen und für den Zweck des jeweiligen Videos. Der Umfang der Nutzungsrechte an Drittmaterialien richtet sich nach den Lizenzbestimmungen des jeweiligen Drittanbieters. Eine isolierte Nutzung des Drittmaterials außerhalb des vom Anbieter erstellten Endprodukts ist dem Kunden untersagt. (3) Referenzrecht & Widerspruch: Der Anbieter behält sich das Recht vor, fertiggestellte Arbeiten als Referenz auf den eigenen Online-Kanälen (Website, Social Media) zu präsentieren. Der Kunde kann dieser Nutzung durch Erklärung in Textform (z. B. per E-Mail) vor oder bei Vertragsschluss widersprechen. Das Referenzrecht gilt überdies nicht für Materialien oder Inhalte, die vom Kunden vorab ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet wurden.

§ 8 Haftung & Höhere Gewalt

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. (2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle der Übernahme einer ausdrücklichen Garantie durch den Anbieter. (3) Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden aufgetreten wäre. (4) Ereignisse höherer Gewalt entbinden den Anbieter für die Dauer der Störung von der Lieferpflicht.

§ 9 Datenschutz & Auftragsverarbeitung (AVV)

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. (2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. verarbeitetes Bild- oder Tonmaterial von Personen), schließen die Parteien bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 10 Anwendbares Recht & Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Anbieters. (3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.