Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Oliver Naumann – ON Media
Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Oliver Naumann, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „ON Media“ (nachfolgend „Anbieter“), und seinen Kunden über Leistungen im Bereich Video Editing, Postproduktion und damit verbundene Dienstleistungen.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.

(3) Die Leistungen können insbesondere als monatliche Flatrate mit fest reservierter Schnittkapazität oder auf Grundlage eines individuell vereinbarten Angebots erbracht werden.

(4) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) ON Media übernimmt für den Kunden Leistungen im Bereich Video Editing und Postproduktion. Hierzu können insbesondere die Bearbeitung von Social Media Videos, Reels, TikToks, YouTube Shorts, YouTube Videos, Motion Graphics, Untertiteln, Sound Design und vergleichbaren Videoformaten gehören.

(2) Bei einer Flatrate erhält der Kunde für die Dauer des jeweiligen Abrechnungszeitraums eine vertraglich festgelegte Schnittkapazität zu einem festen monatlichen Preis.

(3) Die Flatrate stellt keine Zusage einer bestimmten Anzahl fertiggestellter Videos dar. Die Anzahl der innerhalb der vereinbarten Kapazität bearbeitbaren Videos hängt insbesondere von Länge, Komplexität, Materialumfang, Änderungsaufwand, Anforderungen und Qualität des vom Kunden bereitgestellten Materials ab.

(4) Der Kunde kann innerhalb der vereinbarten Zusammenarbeit beliebig viele Videoaufträge beziehungsweise Tickets einreichen. Die Bearbeitung erfolgt im Rahmen der jeweils vertraglich vereinbarten Kapazität und nach Maßgabe des Bearbeitungsprozesses gemäß § 3.

(5) Für größere Video Mengen, besondere Anforderungen, zusätzliche Kapazitäten oder individuelle Projektumfänge kann anstelle einer Flatrate ein gesondertes individuelles Angebot vereinbart werden. Maßgeblich sind in diesem Fall die im jeweiligen Angebot festgelegten Leistungen, Kapazitäten und Vergütungen.

(6) Der Anbieter schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, werblichen, vertrieblichen oder sonstigen Erfolg. Insbesondere wird keine bestimmte Reichweite, Klickzahl, Conversion Rate, Umsatzsteigerung oder sonstige Performance garantiert.

(7) Die Leistungen können im Rahmen einer White Label Zusammenarbeit erbracht werden. In diesem Fall kann der Anbieter gegenüber dem Endkunden des Kunden im Hintergrund tätig werden. Einzelheiten zur Kommunikation, Übergabe und Außendarstellung können individuell vereinbart werden.

§ 3 Flatrate Modell, Schnittkapazität und Bearbeitungsprozess

(1) Die Flatrates von ON Media sind kapazitätsbasierte Abonnementmodelle. Der Kunde bezahlt für eine fest vereinbarte Schnittkapazität und nicht für eine bestimmte Anzahl fertiggestellter Videos.

(2) Die jeweils vereinbarte Schnittkapazität ergibt sich aus dem gebuchten Flatrate Modell. Die Kapazität wird grundsätzlich innerhalb der vereinbarten Werktage von Montag bis Freitag eingesetzt.

(3) Nicht genutzte Schnittkapazität verfällt mit Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Übertragung nicht genutzter Kapazität in einen folgenden Abrechnungszeitraum findet nicht statt.

(4) Der Kunde stellt seine Videoaufträge, Änderungswünsche und sonstigen Aufgaben über den vereinbarten Kommunikationsweg beziehungsweise das vereinbarte Projektmanagementsystem bereit.

(5) Der Kunde kann grundsätzlich mit seinem bestehenden Workflow und seinen bestehenden Tools weiterarbeiten. Sofern vereinbart, kann die Zusammenarbeit beispielsweise über Asana, Trello, ClickUp, Notion oder vergleichbare Systeme erfolgen.

(6) Die Bearbeitung der Aufträge erfolgt grundsätzlich nach dem vereinbarten Workflow und der vorhandenen Schnittkapazität. Bei mehreren gleichzeitig gebuchten Bearbeitungskapazitäten können mehrere Aufträge parallel bearbeitet werden.

(7) Der Anbieter ist berechtigt, die Bearbeitung innerhalb der vereinbarten Kapazität nach fachlichen und organisatorischen Gesichtspunkten zu priorisieren, soweit dies zur effizienten Durchführung der Projekte erforderlich ist.

(8) Der zeitliche Aufwand für Korrekturen wird auf die vereinbarte Schnittkapazität angerechnet.

(9) Korrekturen sind grundsätzlich von der vereinbarten Leistung umfasst, soweit sie sich auf das ursprüngliche Briefing beziehen. Änderungswünsche, die zu einer wesentlichen Erweiterung oder vollständigen Änderung des ursprünglichen Auftrags führen, können als neuer Auftrag beziehungsweise zusätzlicher Aufwand behandelt werden.

(10) Angegebene Bearbeitungs- und Lieferzeiten stellen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, unverbindliche Orientierungswerte dar. Die tatsächliche Bearbeitungszeit hängt insbesondere von Komplexität, Umfang, Qualität und Vollständigkeit des bereitgestellten Materials, dem Umfang der Korrekturen sowie der aktuell verfügbaren Schnittkapazität ab.

(11) Eine bestimmte Fertigstellungsfrist oder ein bestimmter Abnahmetermin besteht nur, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

§ 4 Individuelle Angebote und größere Video Mengen

(1) Für Kunden mit einem höheren oder besonderen Bedarf kann ON Media individuelle Angebote erstellen.

(2) Ein individuelles Angebot kann insbesondere größere Video Mengen, zusätzliche Schnittkapazitäten, individuelle Produktionsabläufe, besondere technische Anforderungen oder White Label Postproduktion umfassen.

(3) Umfang und Vergütung individueller Leistungen richten sich ausschließlich nach dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der gesonderten Vereinbarung.

(4) Soweit ein individuelles Angebot eine bestimmte Kapazität, Anzahl von Videos, Bearbeitungszeit oder sonstige Leistung ausdrücklich zusichert, gelten die entsprechenden Angaben des Angebots vorrangig vor den allgemeinen Regelungen dieser AGB.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter alle für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Materialien, Informationen, Zugangsdaten, Briefings und sonstigen Inhalte rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass das bereitgestellte Rohmaterial technisch verwendbar und für die vereinbarte Bearbeitung geeignet ist.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, Änderungswünsche und Freigaben innerhalb angemessener Zeit mitzuteilen. Verzögerungen aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Zulieferungen oder Rückmeldungen des Kunden verlängern die Bearbeitungszeit entsprechend.

(4) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte auf deren rechtliche Zulässigkeit oder das Bestehen von Rechten Dritter zu prüfen.

§ 6 Rechte Dritter, Musik, Stockmaterial und KI Inhalte

(1) Der Kunde versichert, dass er über die erforderlichen Rechte zur Verwendung und Bearbeitung sämtlicher von ihm bereitgestellter Inhalte verfügt.

(2) Dies gilt insbesondere für Texte, Bilder, Videos, Audioaufnahmen, Musik, Grafiken, Logos, Schriftarten, Stockmaterial sowie KI generierte Bild-, Video- und Toninhalte.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung und Bearbeitung der bereitgestellten Inhalte im Rahmen der vereinbarten Leistung keine Rechte Dritter verletzt.

(4) Soweit Ansprüche Dritter aufgrund einer vom Kunden bereitgestellten oder zu verwendenden Datei, eines Inhalts oder Materials gegen den Anbieter geltend gemacht werden, stellt der Kunde den Anbieter im gesetzlich zulässigen Umfang von diesen Ansprüchen frei. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

(5) Soweit ON Media selbst Lizenzmaterial, Stockmaterial, Musik, Schriften oder vergleichbare Drittinhalte einsetzt, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen des betreffenden Anbieters.

§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Flatrate Modell oder individuellen Angebot.

(2) Für die derzeit angebotenen Flatrates gelten, sofern im jeweiligen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde, folgende monatliche Nettopreise:

Starter Flatrate: 399 € netto / Monat

Video Flatrate: 699 € netto / Monat

Power User Flatrate: 1.399 € netto / Monat

(3) Die jeweils vereinbarte Schnittkapazität der einzelnen Flatrates ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der bei Vertragsschluss vereinbarten Leistungsbeschreibung.

(4) Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(5) Die monatliche Flatrate Gebühr ist im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum zu zahlen.

(6) Die Zahlungsabwicklung kann je nach Vereinbarung per Überweisung, SEPA Lastschrift, Kreditkarte oder über einen vom Anbieter eingesetzten Zahlungsdienstleister erfolgen.

(7) Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, die weitere Bearbeitung von Aufträgen bis zum vollständigen Zahlungseingang einzustellen.

(8) Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt durch eine vorübergehende Einstellung der Bearbeitung wegen Zahlungsverzugs unberührt.

§ 8 Vertragslaufzeit, Kündigung und Pausierung

(1) Flatrate Verträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern im jeweiligen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.

(2) Das Abonnement verlängert sich jeweils um einen weiteren Abrechnungsmonat, sofern es nicht fristgerecht gekündigt wird.

(3) Die Kündigung kann von beiden Vertragsparteien spätestens sieben Tage vor Ablauf des jeweiligen Abrechnungsmonats in Textform erklärt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, verlängert sich das Vertragsverhältnis um einen weiteren Abrechnungsmonat.

(4) Eine Kündigung kann insbesondere per E Mail erfolgen.

(5) Der Kunde kann das Abonnement zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats pausieren, sofern eine Pausierung angeboten und entsprechend vereinbart wurde.

(6) Während einer wirksam vereinbarten Pausierung ruhen die Leistungspflichten des Anbieters sowie die Zahlungspflicht des Kunden.

(7) Eine pausierte Flatrate kann für maximal drei aufeinanderfolgende Monate pausiert werden. Wird sie innerhalb dieses Zeitraums nicht reaktiviert, endet das Vertragsverhältnis automatisch mit Ablauf des dritten Pausierungsmonats. Eine automatische kostenpflichtige Reaktivierung findet nicht statt.

(8) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an den final freigegebenen und übergebenen Videos die einfachen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte, soweit im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.

(2) Die Nutzungsrechte beziehen sich auf das vom Anbieter erstellte Endprodukt. Die Herausgabe von Projektdateien, Rohdaten, Arbeitsdateien oder sonstigen Quelldateien, insbesondere Premiere Pro Projektdateien, ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

(3) An Drittmaterialien, insbesondere Stock Footage, Musik, Grafiken, Schriften oder vergleichbaren lizenzierten Inhalten, können ausschließlich die Rechte eingeräumt werden, die sich aus den jeweiligen Lizenzbedingungen ergeben.

(4) Eine isolierte Nutzung von Drittmaterialien außerhalb des vom Anbieter erstellten Endprodukts ist nur zulässig, wenn die jeweilige Lizenz dies erlaubt.

§ 10 White Label Zusammenarbeit und Vertraulichkeit

(1) Im Rahmen einer White Label Zusammenarbeit kann ON Media Leistungen vollständig oder teilweise im Hintergrund für den Kunden erbringen.

(2) Der Kunde kann ON Media insbesondere mit der Postproduktion von Inhalten beauftragen, die anschließend unter der Marke des Kunden oder dessen Auftraggebers veröffentlicht werden.

(3) Sofern eine White Label Zusammenarbeit vereinbart wurde, wird ON Media ohne vorherige Zustimmung des Kunden nicht gegenüber dessen Endkunden als eigenständiger Dienstleister auftreten oder den Endkunden direkt zu einer Zusammenarbeit auffordern.

(4) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten und nicht öffentlich zugängliche Projektinformationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.

(5) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort, soweit gesetzlich zulässig.

§ 11 Referenzen

(1) Der Anbieter ist grundsätzlich berechtigt, fertiggestellte Projekte als Referenzen auf der eigenen Website, in Präsentationen und auf eigenen Social Media Kanälen zu zeigen.

(2) Der Kunde kann der Nutzung eines konkreten Projekts als Referenz vor oder während der Zusammenarbeit in Textform widersprechen.

(3) Im Rahmen einer ausdrücklich vereinbarten White Label Zusammenarbeit erfolgt eine Veröffentlichung als Referenz nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden.

(4) Inhalte, die vom Kunden ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet wurden, werden nicht ohne vorherige Zustimmung als Referenz veröffentlicht.

§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und die Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO vorliegen, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

(3) Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm übermittelten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung im Rahmen des jeweiligen Projekts verantwortlich, soweit gesetzlich vorgesehen.

§ 13 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den Fällen, in denen eine gesetzlich zwingende Haftung besteht.

(4) Für Datenverlust haftet der Anbieter, soweit gesetzlich zulässig, nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.

(5) Der Kunde ist für die Sicherung der von ihm bereitgestellten Rohdaten und sonstigen Originaldateien selbst verantwortlich.

(6) Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, insbesondere höhere Gewalt, technische Störungen, Ausfälle von Drittanbietern, Internet- oder Cloud-Diensten sowie vergleichbare Ereignisse, die die Leistungserbringung erheblich beeinträchtigen, können zu einer angemessenen Verlängerung der Bearbeitungszeiten führen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Anbieters vereinbart.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit gesetzlich zulässig, eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.